Geflügelpest in Legehennenhaltung nachgewiesen

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1988

Im ostfriesischen Landkreis Aurich ist ein weiterer Fall der Geflügelpest registriert worden. Das hochansteckende Virus des Typs H5N1 sei in einer Legehennenhaltung in der Gemeinde Großefehn festgestellt worden, teilte die Kreisverwaltung am Mittwoch mit. Der Bestand von rund 3000 Tieren sei geräumt worden. Die Behörden richteten um den Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone ein. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umfasst auch Teile des benachbarten Landkreises Wittmund. Dort gilt unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel.

Der Landkreis Aurich und auch das Veterinäramt Jade-Weser appellierten an Geflügelhalter, weiterhin vorsichtig zu sein. «Alle Vogelhalter müssen ihre Bestände schützen und genau beobachten», teilte das Veterinäramt mit. Es bestehe die Gefahr, dass das Virus durch Wildvögel verbreitet werde. Deshalb dürfe Hausgeflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln haben.

In mehreren Landesteilen Niedersachsens, besonders im Nordwesten, wurden zuletzt Fälle der hochansteckenden Geflügelpest festgestellt – etwa im Emsland und in Ostfriesland.