Bundesgericht überprüft Impfpflicht bei der Bundeswehr

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2012

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Montag mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr befasst.

Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Ein Urteil fiel am Montag noch nicht. Das Gericht beraumte wegen offener Fragen einen weiteren Verhandlungstermin am 7. Juni an.