Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen PayPal ein

Um zu untersuchen, ob der Bezahldienst eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, wird das Kartellamt PayPal überprüfen. Konkret geht es um die Nutzungsbedingungen.
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Zahlungsdienst PayPal eingeleitet. Das Kartellamt untersucht, ob der Bezahldienst eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland ausnutzt und damit den Wettbewerb behindert. Wie das Amt mitteilte, geht es um die Nutzungsbedingungen von PayPal, wonach Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten dürfen, wenn Verbraucher für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen.
Das Kartellamt kritisierte zudem, dass PayPal Händlern untersage, Präferenzen für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck zu bringen oder deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler zu gestalten.
Die Wettbewerbsbehörde werde jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukomme und inwieweit Onlinehändler darauf angewiesen seien, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.
„Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. „Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.“
Einer der teuersten Anbieter
Die Entgelte, die Händler für die Nutzung eines Zahlungsdienstes zahlen müssen, unterscheiden sich je nach Zahlungsmethode erheblich. PayPal ist laut Kartellamt einer der teuersten Onlinezahlungsdienste hierzulande: Die Standardgebühr beträgt in Deutschland 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zuzüglich 34 bis 39 Cent pro Zahlung. Üblicherweise legen Händler die Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste tragen – auch, wenn sie (anders als etwa die Versandkosten) zumeist nicht separat ausgewiesen werden.
Das Kartellamt hat die boomende Internetwirtschaft im Blick, um in diesem Bereich den Wettbewerb zu sichern. Der Gesetzgeber hatte dem Kartellamt dazu im Januar 2021 neue Instrumente in die Hand gegeben. Unter anderem schaut sich die Wettbewerbsbehörde auch Amazon oder Facebook genauer an.