Bundesrat und Bundestag einigen sich auf Whistleblower-Gesetz

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Der Bundesrat hatte den Entwurf der Regierung gestoppt – die EU schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nun haben sich Bund und Länder doch noch geeinigt.

Bund und Länder haben ihren monatelangen Streit um das geplante Whistleblower-Gesetz mit einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beigelegt.

„Wir konnten im Vermittlungsausschuss eine gute Einigung erzielen, die in wichtigen Punkten Vorschläge des Regierungsentwurfes wieder aufgreift“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Anschluss eines Treffens. Besonders wichtig sei ihm, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht Spielräume genutzt habe, um das Gesetz für Unternehmen „so bürokratiearm wie möglich zu gestalten und zugleich Hinweisgeber wirksam zu schützen“.

Der geänderte Gesetzentwurf, auf den sich Bund und Länder geeinigt haben, soll Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder einer Behörde aufmerksam machen, vor Entlassung und anderen negativen Konsequenzen schützen.

CDU und CSU hatten sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Zudem fürchteten sie hohe Kosten für mittelständische Unternehmen durch die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung zur Bereitstellung anonymer Meldestellen und Kommunikationskanäle für Rückfragen.

Bundesrat stoppte den ersten Entwurf

Ein erster Gesetzentwurf war vom Bundesrat gestoppt worden. Die Ampel-Koalition hatte daraufhin ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, um einen Großteil davon auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können. Eine geplante Abstimmung dazu im Bundestag wurde dann im März von der Tagesordnung genommen.

Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) sagte, für die Unternehmen gebe es zwar nun keine entsprechende Verpflichtung, das Bundesamt für Justiz werde die Möglichkeit zu anonymen Dialogen mit Hinweisgebern aber bereitstellen. „Wir gehen davon aus, dass dies die Unternehmen überzeugen wird, diese Möglichkeit auch freiwillig bei sich einzurichten“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

Teil des nun erzielten Kompromisses ist unter anderem, dass das Höchstmaß der Geldbuße für Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben des Gesetzes halten von 100.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt wurde. 

Weil die Bundesrepublik die EU-Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hatte, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Der veränderte Entwurf soll auch deshalb schon an diesem Donnerstag im Bundestag behandelt werden. Damit sei dann „die Baustelle Hinweisgeberschutz, die uns die letzte Regierung hinterlassen hat“ beseitigt, sagte Buschmann.