Bundesregierung plant Tierschutzregeln für Putenzüchter

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Erstmals soll die Putenzucht klar geregelt werden, die Zahl der Tiere pro Stall soll sinken. Das besagt ein Eckpunktepapier, das der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt.

Die Bundesregierung will erstmals die Haltung von Puten in Deutschland reglementieren. Das berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung unter Berufung auf ein Eckpunktepapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums von Cem Özdemir (Grüne), das der Redaktion vorliegt. Demnach sollen Puten in die sogenannte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden, in der sie bislang fehlen.

Die Pläne des Ministeriums würden dazu führen, dass künftig deutlich weniger Tiere in einem Stall gehalten werden könnten, berichtet die Zeitung. So sehen die Eckpunkte vor, dass pro Quadratmeter Stallfläche nur noch etwa 40 Kilogramm Lebendgewicht gehalten werden, was etwa 1,9 männlichen Truthähnen entspricht. Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft erlaubt derzeit maximal 58 Kilo Lebendgewicht beziehungsweise drei Truthähne.

Wolfgang Schleicher, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Geflügelwirtschaft, nannte die Pläne eine „realitätsverweigernde Traumtänzerei“. Er drohte, der Verband würde sich juristisch zur Wehr setzen. In anderen EU-Ländern sei eine sogenannte Besatzdichte von bis zu 70 Kilogramm Lebendgewicht erlaubt.

Die Pläne könnten das Ende der deutschen Putenhaltung einläuten, warnt Schleicher. Sollte die Bundesregierung ihre aktuellen Eckpunkte nicht anpassen, würde Putenfleisch künftig günstiger aus dem Ausland importiert.

Der Tierschutzbund forderte indes, nicht nur die Haltungsbedingungen zu verbessern. Auch das routinemäßige Schnabelkürzen bei Putenküken müsse beendet werden. Verbandspräsident Thomas Schröder sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Wer Puten nur mit schmerzhaftem Schnabelkürzen halten kann, der darf keine Erlaubnis mehr erhalten. Das tierschutzwidrige Haltungssystem gehört verboten und auch nicht in einem Übergang weiter erlaubt.“