Strom und Gas sparen wird Pflicht – ab September gelten neue Verbote

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Deutschland – Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits Mitte August entsprechende Verordnungsentwürfe „zur Sicherung der Energieversorgung“ vorgelegt. Der Vizekanzler sieht darin kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen vor. Am Mittwoch (24. August) wurden beide Energiesparverordnungen vom Kabinett beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erklärt dazu, es sei das oberste Ziel, „die Abhängigkeit von russischem Gas so schnell wie möglich zu reduzieren“.

Hände kalt waschen und kühlere Raumtemperaturen – diese Regeln gelten ab September

Die kurzfristigen Maßnahmen gelten ab dem 1. September für vorerst sechs Monate. Sie betreffen sowohl Unternehmen und Träger öffentlicher Körperschaften als auch Verbraucher. Konkret kommen auf die Bürger folgende Neuerungen zu:

  • Verbot beheizter Pools: Private Innen- oder Außenpools sowie Aufstellbecken dürfen nicht mehr mit Strom oder Gas aus dem Stromnetz beheizt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Beheizung für therapeutische Zwecke notwendig ist.
  • Mieter dürfen die Heizung runterdrehen: Eventuelle Klauseln in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur in den gemieteten Räumen vorsehen, treten für ein halbes Jahr außer Kraft.
  • Kühlere Flure: Öffentliche Räume, in denen man sich nicht dauerhaft aufhält, wie Flure oder Foyers, dürfen nicht mehr beheizt werden. Ausgenommen von dieser Regel sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas.
  • 19 Grad in öffentlichen Büros: Bei öffentlichen Arbeitgebern darf die Raumtemperatur in Büros 19 Grad nicht überschreiten. Auch von dieser Maßnahme sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas ausgenommen.
  • Unternehmen dürfen weniger heizen: In Büros privater Unternehmen sind die 19 Grad nicht als Höchstwert vorgeschrieben. Aber auch private Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, weniger zu heizen. Die für Arbeitsräume öffentlicher Gebäude geltenden Höchsttemperaturen gelten daher in gewerblich genutzten Räumen als Mindesttemperatur.
  • Hände kalt waschen: In öffentlichen Gebäuden sind Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher auszuschalten, wenn sie dem Händewaschen dienen. Ausgenommen sind erneut die oben genannten Einrichtungen.
  • Ladentüren geschlossen halten: Im Einzelhandel ist es untersagt, Türen dauerhaft offenzuhalten, damit keine Heizwärme verloren geht.
  • Verbot beleuchteter Werbung: Zwischen 22 Uhr und 16 Uhr müssen Leuchtreklamen abgeschaltet werden.
  • Keine Außenbeleuchtung: Auch die Außenbeleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern wird untersagt. Ausnahmen sind hier Sicherheits- und Notbeleuchtungen sowie kurzfristige Beleuchtungen bei kulturellen Veranstaltungen oder ähnliches.
  • Kunden und Mieter müssen informiert werden: Gasversorger müssen ihre Kunden frühzeitig über Kosten, Energieverbrauch und Einsparungsmöglichkeiten informieren. Vermieter haben eine Weiterleitungspflicht – müssen also ihren Mietern die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.

Bahnkunden eventuell von den Plänen betroffen – Energietransporte haben Vorrang vor Personenzügen

Auch für Pendler und Bahnreisende könnten die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zu Einschränkungen führen. So erklärten Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwoch (24. August) in einem gemeinsamen Pressestatement, man habe eine Verordnung für die Schienenwege beschlossen. Diese sehe vor, dass im Notfall Energietransporte Personentransporten vorgezogen werden können.

Strom und Gas sparen per Verordnung – die mittelfristigen Maßnahmen der Bundesregierung

Darüber hinaus plant der Bundesenergieminister mittelfristige Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten sollen. Diese müssen allerdings noch vom Bundesrat beschlossen werden. Diese mittelfristigen Sparpläne nennt sein Ministerium:

  • Pflicht zur Heizungsüberprüfung: Haus- und Wohnungseigentümer, die mit Gas heizen, müssen innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen.
  • Hydraulischer Abgleich: Eigentümer großer Gebäude müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Betroffen von der Regel sind Wohngebäude ab sechs Parteien sowie Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmeter.
  • Energiesparen in Unternehmen: Unternehmen, die 10 Gigawattstunden (GWh) oder mehr pro Jahr verbrauchen, müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu können laut Ministerium beispielsweise der Austausch von Beleuchtung mit LED oder Optimierung von Arbeitsabläufen zählen.

„Überzogene Regelungsflut“: Scharfe Kritik an den Plänen zur Sicherung der Energieversorgung

Das BMWK erklärt, dass die beschlossenen Maßnahmen auch eine Vorbildfunktion hätten. So ließe sich zwar mit den neuen Regeln der Gasverbrauch nur um circa 2 bis 2,5 Prozent senken, sie sollten die Bürger aber auch zu freiwilligen Sparmaßnahmen animieren.

Kritik an den Verordnungen kommt vonseiten der Union: Laut Bericht des RND habe der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger (CDU), die Energiesparpläne als „exzessives Mikromanagement“ sowie „völlig überzogene Regelungsflut“ bezeichnet.

Auch die ab Oktober geplante Gasumlage hatten Unionspolitiker bereits scharf kritisiert. So betitelte Unionsfraktionsvize Jens Spahn sie gegenüber dem Spiegel als „Chaos-Umlage“.