Eine Veröffentlichungspanne hat das neue Tabaksteuergesetz früher als vorgesehen in Kraft gesetzt. Wie der Deutschlandfunk am 21. Oktober berichtet, stand im am Vortag veröffentlichten Gesetzestext, dass die Regelung bereits am folgenden Tag gilt. Geplant war der Start zum Jahreswechsel.

Das Bundesfinanzministerium bezeichnete die Ursache als technischen Fehler und kündigte eine Berichtigung an. Zugleich wurde die Generalzolldirektion nach Angaben des Ministeriums angewiesen, die höhere Steuer erst zum vorgesehenen Jahreswechsel einzuziehen. Die Produktion könne mit den bisherigen Steuerbanderolen weiterlaufen.

Rechenunterlagen auf einem Schreibtisch.
Rechenunterlagen auf einem Schreibtisch.

Neu ist damit die Panne bei der Umsetzung des bereits beschlossenen Gesetzes. Die Zustimmung des Bundesrats vom vergangenen Freitag ist der Hintergrund. Aus dem fehlerhaften Inkrafttreten lässt sich deshalb keine sofortige, flächendeckende Verteuerung an den Verkaufstheken ableiten.