Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag die Rechte von Kunden nach nicht autorisierten Zahlungsvorgängen gestärkt. Eine Bank muss den fraglichen Betrag grundsätzlich zunächst unverzüglich erstatten.
Der bloße Einwand, der Kunde könnte etwa beim Phishing grob fahrlässig gehandelt haben, rechtfertigt demnach kein Aufschieben dieser Erstattung. Der Schutz soll verhindern, dass Betroffene während der Klärung ohne das abgebuchte Geld auskommen müssen.

Die Entscheidung bedeutet aber keinen endgültigen Haftungsausschluss für Kunden. Kann das Geldinstitut eine entsprechende Pflichtverletzung nachweisen, kann es den Betrag später zurückfordern. Das Urteil unterscheidet somit zwischen der schnellen vorläufigen Wiederherstellung des Kontostands und der abschließenden Frage, wer den Schaden tragen muss.