Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am 7. Oktober mehrheitlich eine Empfehlung gegen ein generelles Verbot von Tierbörsen verabschiedet. Er will das entsprechende Petitionsverfahren abschließen.

Die Eingabe hatte auf Tierschutzverstöße beim Handel mit Haus- und Kleintieren verwiesen. Der Ausschuss hält ein pauschales Verbot nach seiner Bewertung jedoch für unverhältnismäßig.

Wellensittich auf einem Ast in einer Voliere.
Wellensittich auf einem Ast in einer Voliere.

Er verweist auf die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und auf Leitlinien für Veranstalter. Die zuständigen Landesbehörden sollen die Einhaltung kontrollieren und können bei Verstößen eingreifen.

Die heutige Entscheidung ist eine Beschlussempfehlung an den Bundestag. Sie schafft kein neues uneingeschränktes Recht zum Tierhandel und hebt bestehende Schutzvorschriften nicht auf.