Der Bundesgerichtshof hat nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW die Preisanpassungsklausel für bestehende Amazon-Prime-Abos als unwirksam bewertet. Damit bestätigte er die Entscheidungen der Düsseldorfer Vorinstanzen.

Amazon hatte 2022 den Monatsbeitrag von 7,99 auf 8,99 Euro und den Jahrespreis von 69 auf 89,90 Euro erhöht. Die Verbraucherzentrale hatte gegen die verwendete Vertragsklausel geklagt.

Von diesem Klauselverfahren zu unterscheiden ist die parallel laufende Sammelklage zu Rückzahlungen. Die konkrete Höhe möglicher Ansprüche hängt von Vertrag und Zahlungsverlauf ab. Die Mitteilung ist deshalb keine pauschale Zusage, dass jede Prime-Mitgliedschaft automatisch erstattet wird. Verfahrensstand und Informationen für Betroffene veröffentlicht die Verbraucherzentrale auf ihren offiziellen Seiten.

Nachrichtenstand der Quellen: 01.10.2026. Für die Ausgabe vom 4. Oktober 2026 recherchiert. Das Bild ist ein KI-generiertes Symbolbild und dokumentiert kein tatsächliches Ereignis.