Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Voraussetzungen für zusätzliche Informationen zur Schufa-Bewertung präzisiert. Nach dem Bericht des Deutschlandfunks kommt es darauf an, ob ein Score Betroffene erheblich beeinträchtigt und Entscheidungen anderer von ihm abhängen. Als Beispiel wird ein wegen der Bewertung verweigerter Kredit genannt.

Vier Verfahren zum alten Basisscore gehen zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Dessen Entscheidungen hatte der BGH teilweise aufgehoben. Es fehlten nach Auffassung des Gerichts ausreichende Feststellungen zu den konkreten erheblichen Beeinträchtigungen der Kläger.

Unterlagen für einen Kreditantrag auf einem Schreibtisch.
Unterlagen für einen Kreditantrag auf einem Schreibtisch.

Der Nachweis solcher Auswirkungen bleibt nach der Entscheidung Aufgabe der Betroffenen. Das Urteil betrifft den bisherigen Basisscore und bedeutet keine automatische Pflicht, jedem Kunden uneingeschränkt die gesamte Berechnung offenzulegen. Parallel besteht seit März ein neues Bewertungssystem; das alte soll bis Ende 2028 entfallen.