Brandenburg hat am 6. Oktober eine neue Förderrichtlinie für den Waldumbau bekanntgegeben. Das zuständige Landesministerium nennt zusätzlich über 4,3 Millionen Euro aus Mitteln der Walderhaltungsabgabe. Anträge können bei der Forstbewilligungsbehörde des Landesbetriebs Forst gestellt werden.

Das Programm richtet sich an private und kommunale Waldbesitzende. Gefördert werden unter anderem neue Waldflächen, Maßnahmen zur Beseitigung von Belastungen und Saatgutbestände. Auch bodenschonende Arbeiten mit Pferden gehören zu den vorgesehenen Möglichkeiten.

Ein Forstmitarbeiter markiert einen Baum im Wald.
Ein Forstmitarbeiter markiert einen Baum im Wald.

Für Versuchsflächen mit bisher weniger genutzten Baumarten sind Zuschüsse von bis zu 90 Prozent vorgesehen. Welche Ausgaben im Einzelfall förderfähig sind, richtet sich nach der Richtlinie und der Prüfung durch die zuständige Behörde.

Die Regelung läuft nach Angaben des Ministeriums bis zum 31. Dezember 2028. Die heutige Nachricht betrifft den Start dieser Förderung. Sie ist weder eine automatische Bewilligung für einzelne Flächen noch ein Beleg dafür, dass neue Baumarten überall gleich gut geeignet sind.