Union und SPD haben sich Medienberichten zufolge auf zusätzliche Befugnisse für die Nachrichtendienste verständigt. Grundlage ist ein Änderungsantrag zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts, über den Politico berichtete und den am Samstag weitere Medien aufgriffen.
Demnach soll der Bundesnachrichtendienst unter besonderen Voraussetzungen auch Wohnungen im Inland heimlich betreten dürfen. Für solche Eingriffe in Deutschland beziehungsweise bei deutschen Staatsbürgern im Ausland ist eine vorherige Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat vorgesehen.
Der Verfassungsschutz soll kriminelle Netzwerke näher untersuchen können, wenn konkrete Hinweise auf die Unterstützung extremistischer oder anderer beobachteter Akteure bestehen. Zusätzlich sollen die Dienste bereits vorhandene Telekommunikations-Verkehrsdaten vorläufig sichern lassen können.
Die Sicherung dieser Daten wäre nicht automatisch eine Erlaubnis, sie auszuwerten. Dafür wäre ein gesondertes Auskunftsverfahren erforderlich. Berichtet wird über eine politische Einigung und einen Änderungsantrag; die Maßnahmen dürfen deshalb nicht als bereits allgemein geltendes neues Recht verstanden werden.