Die Deutsche Bahn weitet ihr Alkoholkonsumverbot auf ihre Bahnhöfe bundesweit aus. Seit Donnerstag darf in den betroffenen Hallen und auf Bahnsteigen kein Alkohol mehr getrunken werden.

Ausgenommen bleiben gastronomische Bereiche. Die Regel untersagt weder den Verkauf alkoholischer Getränke noch das bloße Mitführen einer Flasche. Sie ist Teil der Hausordnung und keine allgemeine gesetzliche Neuregelung für öffentliche Räume.

Eine Sicherheitsmitarbeiterin spricht mit einem Reisenden am Bahnsteig.
Eine Sicherheitsmitarbeiterin spricht mit einem Reisenden am Bahnsteig.

Nach Tests an rund 40 Stationen berichtet die Bahn von weniger Konflikten. Die Bahnhofsmission warnt dagegen davor, Probleme lediglich an andere Orte zu verdrängen. Entscheidend wird deshalb auch sein, wie die Vorgabe im Alltag umgesetzt wird und wie Mitarbeitende mit Menschen in schwierigen Lebenslagen umgehen.