Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November, das Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD, Grüne und Linke dagegen.

Ziel ist eine modernere und weniger bürokratische Fahrschulausbildung. Zum Reformkonzept gehören vollständig digitale Möglichkeiten beim Theorieunterricht und mehr Flexibilität bei der praktischen Vorbereitung. Statt einer starren Zahl von Sonderfahrten soll der individuelle Ausbildungsstand stärker zählen.

Vorgesehen ist außerdem eine Erprobungsmöglichkeit für zusätzliche Fahrpraxis unter Anleitung nahestehender Personen. Diese soll die Ausbildung in der Fahrschule ergänzen und setzt eine bestandene Theorieprüfung voraus.

Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Gesetzgebungsschritt. Er bedeutet nicht, dass sämtliche neuen Ausbildungsregeln sofort angewendet werden können. Eine bestimmte Ersparnis für jeden Fahrschüler lässt sich daraus ebenfalls nicht ableiten. Fragen der Verkehrssicherheit und der Ausbildungsqualität waren bereits in der parlamentarischen Anhörung umstritten.