Die Deutsche Bahn hat vor dem Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren Erfolg gegen eine Vorgabe der Bundesnetzagentur erzielt. Die Behörde wollte auf überlasteten Fernverkehrsstrecken einen Teil der Kapazität für konkurrierende Unternehmen reservieren.

Nach dem Bericht der tagesschau vom 8. Oktober betraf die Vorgabe 25 bis 40 Prozent der verfügbaren Trassen. Das Gericht sah für die entsprechende Wettbewerbsregel keine ausreichende Grundlage im deutschen oder europäischen Recht.

Ein Verkehrsplaner prüft Fahrplanunterlagen an seinem Arbeitsplatz.
Ein Verkehrsplaner prüft Fahrplanunterlagen an seinem Arbeitsplatz.

Hintergrund ist auch das Interesse des italienischen Anbieters Italo an einem Einstieg in Deutschland ab 2028. Geplant sind unter anderem Verbindungen von München über Köln nach Dortmund sowie zwischen München und Berlin.

Die Entscheidung ist ein Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz. Sie sollte deshalb weder als allgemeines Verbot von Wettbewerb auf der Schiene noch als endgültige Klärung sämtlicher Fragen der Trassenvergabe verstanden werden.