Sachsen hat am Freitag, 9. Oktober, neue Vorgaben zum Umgang mit Windkraft-Genehmigungen bekanntgegeben. Die Landesdirektion kann in bestimmten Einzelfällen Genehmigungen begrenzen, wenn diese künftige Ziele der Regionalplanung blockieren würden.

Der Erlass stützt sich auf das Raumordnungsgesetz und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Er betrifft die Prüfung neuer beziehungsweise laufender Genehmigungsverfahren und ist kein allgemeines Verbot sämtlicher Windkraftprojekte.

Planungsfachleute besprechen eine regionale Karte.
Planungsfachleute besprechen eine regionale Karte.

Die bundesrechtlichen Flächenziele bleiben bestehen: Sachsen muss 1,3 Prozent seiner Fläche bis 2027 und zwei Prozent bis 2032 für Windenergie ausweisen.

Zusätzlich bereitet die Landesregierung eine Bundesratsinitiative vor, um die Vorgaben für 2032 überprüfen zu lassen. Diese Initiative ist noch keine beschlossene Änderung des Bundesrechts. Aus dem Erlass allein folgt auch nicht, dass bereits ein konkretes Projekt abgelehnt wurde.