Ein Gesetz entsteht nicht über Nacht. Vom ersten Entwurf bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt durchläuft es mehrere Stationen.
Wer Gesetze vorschlagen kann
Gesetzentwürfe können von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden. Die meisten Entwürfe stammen aus den Bundesministerien.
Beratung im Bundestag
Im Bundestag wird ein Entwurf in der Regel in drei Lesungen beraten. Nach der ersten Lesung geht er in die Fachausschüsse, wo Details geprüft und oft auch Sachverständige angehört werden. In der zweiten und dritten Lesung wird abschließend beraten und abgestimmt.
Die letzten Schritte
Nach dem Beschluss befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz. Ist das Verfahren abgeschlossen, wird das Gesetz von der Bundesregierung gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.