27 Mitgliedstaaten, ein Parlament mit Abgeordneten aus ganz Europa und eine Kommission: Europäische Gesetzgebung ist ein Prozess mit vielen Beteiligten. Das macht ihn langsam – aber auch breit abgestützt.
Der Weg eines Vorschlags
In der Regel legt die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vor. Anschließend beraten Europäisches Parlament und Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Beide müssen sich am Ende auf einen gemeinsamen Text einigen.
Verhandeln im Trilog
Weichen die Positionen voneinander ab, beginnen Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. In diesen sogenannten Trilogen wird um Formulierungen, Fristen und Ausnahmen gerungen, bis ein Kompromiss steht.
Das Ergebnis ist selten die ideale Lösung für ein einzelnes Land – aber eine, mit der alle leben können.