Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über das die 16 Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Seine Mitglieder sind keine direkt gewählten Abgeordneten, sondern Mitglieder der Landesregierungen.

Wie sich der Bundesrat zusammensetzt

Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen. Insgesamt sind es 69 Stimmen. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden.

Zustimmung oder Einspruch

Man unterscheidet zwei Arten von Gesetzen. Bei Zustimmungsgesetzen – etwa wenn Länderinteressen besonders betroffen sind – kann ein Gesetz ohne die Zustimmung des Bundesrates nicht zustande kommen. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, den der Bundestag jedoch überstimmen kann.

Der Vermittlungsausschuss

Sind sich Bundestag und Bundesrat nicht einig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Er besteht aus Mitgliedern beider Organe und sucht nach einem Kompromiss.