Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Dienstag mit Begünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Der Erste Senat verhandelt über die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 804/22. Im Mittelpunkt steht die Frage der steuerlichen Gleichbehandlung.
Der Beschwerdeführer erbte von seiner Tante privates Vermögen, darunter Wertpapiere und Immobilien. Er sieht sich gegenüber Personen benachteiligt, die Betriebsvermögen erben und dafür steuerliche Vergünstigungen erhalten können. Das Verfahren prüft diese Einwände; es bestätigt sie nicht bereits.

Die heutige Verhandlung ist von einem anderen Erbschaftsteuerverfahren zu unterscheiden, mit dem sich Karlsruhe am Montag beschäftigte. Dort ging es um gesetzgeberische Zuständigkeiten. Aus der mündlichen Verhandlung über die Begünstigungen folgt noch keine neue Steuerregel. Eine abschließende Entscheidung lag zum Recherchezeitpunkt nicht vor.