Das Landesgericht Innsbruck hat dem früheren Signa-Unternehmer René Benko am Mittwoch Hausarrest mit elektronischer Fußfessel bewilligt. Ein Gerichtssprecher und Benkos Anwalt bestätigten die Entscheidung.

Der Wechsel soll noch im Laufe dieser Woche erfolgen. Zum Zeitpunkt der Mitteilung ist damit noch nicht bestätigt, dass Benko die Haftanstalt bereits verlassen hat. Zu den Auflagen gehört ein Kontaktverbot zu Personen aus dem Signa-Umfeld.

Eine Juristin bespricht Unterlagen mit einem Mandanten.
Eine Juristin bespricht Unterlagen mit einem Mandanten.

Benko war im September in einem Betrugsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Daneben laufen weitere Verfahren im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Unternehmensgruppe. Die heutige Entscheidung betrifft die Form des Freiheitsentzugs und ist weder ein Freispruch noch eine abschließende Bewertung aller offenen Vorwürfe.