Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina will die Entschädigung naher Angehöriger nach einem durch Dritte verursachten Todesfall reformieren. Wie sie der Deutschen Presse-Agentur für einen Bericht vom 22. Oktober sagte, soll die Justizministerkonferenz Mitte November einen entsprechenden Hamburger Vorschlag beraten.

Die Konferenz soll Bundesjustizministerin Stefanie Hubig demnach auffordern, eine unabhängige, interdisziplinär besetzte Expertenkommission einzusetzen. Diese soll untersuchen, wie die Höhe des Hinterbliebenengeldes angemessen bemessen und das Verfahren verständlicher gestaltet werden kann.

Akten und freie Stühle in einem Beratungszimmer.
Akten und freie Stühle in einem Beratungszimmer.

Gallina kritisiert die zusätzliche Belastung für Betroffene, wenn sie ihre Beziehung zum Verstorbenen und die Intensität ihrer Trauer näher darlegen müssen. Zunächst handelt es sich um eine Initiative Hamburgs: Eine neue Regelung oder höhere Zahlungen sind damit noch nicht beschlossen.