Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe für eine geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. Vorgesehen ist ein Beginn zum 1. Juli 2027.
Nach dem Modell sollen bei Getränken ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter anfallen. Ab acht Gramm steigt der vorgesehene Betrag auf 32 Cent. Eine Ausnahme für kleinere Hersteller ist Teil der Planung; europarechtliche Fragen dazu sind noch offen.

Der Kabinettsbeschluss führt die Steuer nicht sofort ein. Das weitere Gesetzgebungsverfahren und erforderliche europäische Prüfungen stehen noch aus. Die genannten Beträge sind daher geplante Abgabesätze und keine bereits erhobenen Aufschläge auf Getränke im Handel.