Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen ersten Entwurf für ein Kraftstoffhöchstpreisgesetz vorgelegt. Nach dem Bericht der tagesschau vom 2. November soll die Bundesregierung im äußersten Notfall Höchstpreise an öffentlichen Tankstellen anordnen können.
Der Entwurf knüpft einen Eingriff an den Vergleich mit anderen EU-Staaten: Bei Benzin oder Diesel müssten die Preissteigerungen drei Wochen hintereinander um mehr als fünf Prozentpunkte über der durchschnittlichen Preissteigerung der übrigen EU-Länder liegen. Grundlage sollen Daten der EU-Kommission sein.
Eine angeordnete Begrenzung wäre auf höchstens drei Monate befristet. Sie müsste ausgesetzt werden können, falls die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Zudem sollen die Länder regionale Besonderheiten bei der Festlegung von Höchstpreisen berücksichtigen können.
Bei den jetzt vorgelegten Regeln handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Daraus folgt weder eine bereits geltende Preisgrenze noch ein bestimmter maximaler Literpreis. Ob und in welcher Form das Vorhaben Gesetz wird, ist damit noch offen.