Für kleine Sendungen aus dem Onlinehandel mit Nicht-EU-Ländern gilt seit dem 1. November eine neue EU-Bearbeitungsgebühr. Nach den Angaben des Rates der Europäischen Union beträgt sie zwei Euro je Artikel. Die Regelung betrifft auch Bestellungen, die nach Deutschland gelangen.
Mit der Gebühr sollen Kosten der Zollkontrollen und Überwachung kleiner Importsendungen gedeckt werden. Sie ist eine eigenständige Abgabe und nicht mit dem seit Juli geltenden pauschalen Zoll von drei Euro zu verwechseln.
Der Unterschied betrifft auch die Berechnung: Die neue Bearbeitungsgebühr wird je Artikel angesetzt. Der übergangsweise geltende Drei-Euro-Zoll wird dagegen je Warenkategorie berechnet. Mehrere gleichartige Produkte in einem Paket können bei diesem Zoll zu derselben Kategorie gehören.
Die reformierten EU-Vorschriften sehen die Verantwortung für Zollformalitäten und die Abwicklung der Abgaben bei den außereuropäischen Handelsplattformen statt beim Endverbraucher. Aus der neuen Regel folgt deshalb keine pauschale Zwei-Euro-Rechnung je Paket an jeden Käufer. Wie Anbieter ihre Verkaufspreise gestalten, ist davon zu unterscheiden.