Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren vorliegen. In einem am Samstag berichteten Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung warb die SPD-Politikerin für eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern.
Bei dieser Prüfung könnten nach ihrer Vorstellung auch die vor Kurzem veröffentlichten internen E-Mails berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass das Material Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei enthalte.
Hubig betonte zugleich, dass die Bundesregierung über einen möglichen Verbotsantrag einvernehmlich entscheiden müsse. In der Koalition aus Union und SPD gibt es bisher keinen gemeinsamen Standpunkt zu einem solchen Verfahren.
Die Ministerin verbindet einen Antrag mit konkreten Erfolgsaussichten. Ihre neue Forderung betrifft daher zunächst die Prüfung und Bewertung von Belegen. Ein Verbotsverfahren ist damit weder eingeleitet noch eine Entscheidung über ein Parteiverbot getroffen. Die Echtheit und Aussagekraft einzelner Dokumente müssen jeweils bewertet werden.