Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will die Bekämpfung von Geldwäsche neu regeln. Nach einem am 29. Oktober bekannt gewordenen Entwurf sollen unter anderem die Finanzaufsicht BaFin und die beim Zoll angesiedelte Anti-Geldwäsche-Einheit FIU zusätzliche Befugnisse erhalten. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet über das Vorhaben.
Geplant ist ein Geldwäschebekämpfungsgesetz, das das bisherige Geldwäschegesetz ersetzen und am 10. Juli 2027 in Kraft treten soll. Behörden sollen leichter auf Konto- und Immobiliendaten zugreifen können. Für Immobilieninformationen ist eine zentrale Zugangsstelle ab Juli 2029 vorgesehen.

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem europäischen Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche. Dazu gehört auch eine EU-weite Grenze von 10.000 Euro für gewerbliche Barzahlungen, die ab Juli 2027 gelten soll. Private Geschäfte untereinander sind davon nach dem Bericht ausgenommen. Der jetzt bekannt gewordene deutsche Text ist ein Gesetzentwurf; die zusätzlichen Befugnisse gelten damit noch nicht.